Hördiagnostik bei Schwerhörigkeit,
Taubheit und Ohrgeräuschen (Tinnitus)
Beim Vorliegen oder dem Verdacht auf eine Hörstörung werden eine Reihe von subjektiven (unter Mitarbeit des Patienten) und objektiven (ohne Mitarbeit des Patienten) Tests eingesetzt.
Man kann damit die einzelnen Anteile des Hörsystems untersuchen (Mittelohr, Innenohr, Hörnerv, zentrale Anteile der Hörbahn) und den Ort und das Ausmaß der Störung eingrenzen. Dazu zählen:
- die Reintonaudiometrie
- die Impedanzaudiometrie
- die Ableitung otoakustischer Emissionen
- die elektrische Reaktionsaudiometrie
- die Elektrocochleografie u.a.m.
Bei Taubheit sind weitere Tests erforderlich (Voruntersuchung für ein Cochlea Implantat).
Vor weiteren Maßnahmen können sich Patienten in unserer audiotherapeutischen Sprechstunde von Frau Becker beraten lassen. Frau Becker ist selbst Träger von zwei Cochlea Implantaten und berät zu medizinischen, sozialen, rechtlichen Fragen rund um Schwerhörigkeit, Tinnitus und Schwindel (immer mittwochs im ukb, Termine unter Tel 030 -5681 4304 oder astrid.howe(at)ukb.de).


